In den dicht bebauten Wiener Bezirken ist ein freier Parkplatz vor dem Haus am Umzugstag alles andere als selbstverständlich. Damit der Umzugswagen direkt vor der Tür stehen kann, richten Sie am besten eine temporäre Halteverbotszone ein. Das spart Tragewege, Zeit und Nerven.
Wer stellt den Antrag?
Zuständig ist die Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten). Sie können den Antrag selbst stellen oder – deutlich bequemer – ein befugtes Unternehmen damit beauftragen. Viele Umzugsfirmen, wir eingeschlossen, übernehmen die Organisation auf Wunsch komplett.
Vorlaufzeit und Ablauf
Planen Sie ausreichend Vorlauf ein: In der Regel sollte der Antrag rund zwei Wochen vor dem Termin gestellt sein. Nach der Genehmigung werden die Verbotsschilder aufgestellt – meist 24 bis 48 Stunden vor dem Umzug, damit ordnungsgemäß angekündigt ist, dass hier nicht mehr geparkt werden darf.
Was kostet das?
Die Kosten setzen sich aus der behördlichen Gebühr und der Aufstellung der Schilder zusammen und hängen von der Länge der Zone und der Dauer ab. Für einen typischen Wohnungsumzug bewegt man sich im überschaubaren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich – eine lohnende Investition, wenn man bedenkt, wie viel Zeit ein weiter Tragweg kostet.
Unser Tipp
Kümmern Sie sich nicht selbst um Formulare und Behördenwege. Sagen Sie uns bei der Besichtigung einfach Bescheid – wir beantragen die Halteverbotszone für Sie und sorgen dafür, dass am Umzugstag alles bereitsteht. So bleibt Ihr Platz frei und der Umzug läuft zügig.
